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BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Heimkehrerbescheinigung - Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff des Aufenthaltnehmens im Sinne des § 1 Abs. 2 Heimkehrergesetz (HkG)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1962 - VI A 227/62
- BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62
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- BVerwG, 02.08.1960 - V B 50.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62
Aus der Formulierung "ständigen Aufenthalt nehmen" ergibt sich eindeutig, daß hierzu der Wille, sich im Bundesgebiet oder im Land Berlin ständig aufzuhalten, nicht ausreicht, sondern daß derjenige, der die Anerkennung als Heimkehrer erstrebt, sich auch tatsächlich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet oder im Land Berlin aufgehalten haben muß (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 2. August 1960 - BVerwG V B 50.60 -, ferner für den gleichlautenden Begriff im Lastenausgleichsrecht Urteil des IV. Senats vom 29. August 1958 [BVerwGE 7, 220 (221) [BVerwG 29.08.1958 - IV C 67/58]] und das im Berufungsurteil zitierte Urteil des II. Senats vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 147.53 - [NJW 1954 S. 770]). - BVerwG, 29.08.1958 - IV C 67.58
Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62
Aus der Formulierung "ständigen Aufenthalt nehmen" ergibt sich eindeutig, daß hierzu der Wille, sich im Bundesgebiet oder im Land Berlin ständig aufzuhalten, nicht ausreicht, sondern daß derjenige, der die Anerkennung als Heimkehrer erstrebt, sich auch tatsächlich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet oder im Land Berlin aufgehalten haben muß (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 2. August 1960 - BVerwG V B 50.60 -, ferner für den gleichlautenden Begriff im Lastenausgleichsrecht Urteil des IV. Senats vom 29. August 1958 [BVerwGE 7, 220 (221) [BVerwG 29.08.1958 - IV C 67/58]] und das im Berufungsurteil zitierte Urteil des II. Senats vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 147.53 - [NJW 1954 S. 770]). - BVerwG, 24.09.1954 - IV C 19.54
Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62
Unter welchen Voraussetzungen die Verzögerung der Rückkehr eines Heimkehrers als unverschuldet im Sinne von § 1 Abs. 6 HkG anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gleichfalls geklärt (vgl. u.a. Urteil des IV. Senats vom 24; September 1954 [BVerwGE 1, 193]).